Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Indorama Ventures PCL; Indorama Netherlands B.V.; Schoeller GmbH & Co KG; TTI Textile Technology Innovation GmbH - BWB/Z-4122 | Bundeswettbewerbsbehörde

Indorama Ventures PCL; Indorama Netherlands B.V.; Schoeller GmbH & Co KG; TTI Textile Technology Innovation GmbH

BWB/Z-4122

01.10.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.10.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Indorama Ventures PCL (Thailand) beabsichtigt durch seine Tochtergesellschaft Indorama Netherlands B.V. (Niederlande), sämtliche Anteile und damit alleinige Kontrolle an Schoeller GmbH & Co KG (Österreich) und TTI Textile Technology Innovation GmbH (Österreich) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung von Garnen, insbesondere von Kammgarnen aus Wolle.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.10.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.10.2018 weggefallen.

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