Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Nidec Corporation; Chaun-Choung Technology Corp.
BWB/Z-4121
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.10.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Nidec Corporation (Japan) beabsichtigt den Erwerb von Anteilen im Ausmaß von mindestens 33,4% und höchstens 48% an der Chaun-Choung Technology Corp. (Taiwan). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Erzeugung und den Verkauf von thermischen Modulen sowie anderen Wärmemanagementprodukten wie Kühlkörper, Wärmerohre, Dampfkammern und auf das "Internet of Things" (IoT) integrierte thermale Systeme.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.10.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.10.2018 weggefallen.