Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

capiton AG; AEMtec GmbH - BWB/Z-4119 | Bundeswettbewerbsbehörde

capiton AG; AEMtec GmbH

BWB/Z-4119

27.09.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.09.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

capiton AG (Berlin/Deutschland) beabsichtigt, 100% der Anteile an und somit alleinige Kontrolle über AEMtec GmbH (Berlin/Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Entwicklung und Produktion von mikro- und (opto-)elektronischen Modulen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.10.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.10.2018 weggefallen.

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