Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Medienholding Klambt GmbH & Co. KG; Erwerb von Frauenzeitschriften - BWB/Z-4118 | Bundeswettbewerbsbehörde

Medienholding Klambt GmbH & Co. KG; Erwerb von Frauenzeitschriften

BWB/Z-4118

25.09.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.09.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von Vermögenswerten, die in ihrer Gesamtheit die Frauenzeitschriften "FÜR SIE", "Petra", "Vital", "Feelgood", "Iss dich GESUND" und "Dr. Wimmer" ausmachen, durch die Medienholding Klambt GmbH & Co. KG, Speyer, Deutschland.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.10.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.10.2018 weggefallen.

zurück zur Übersicht