Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Medienholding Klambt GmbH & Co. KG; Erwerb von Frauenzeitschriften
BWB/Z-4118
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.09.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von Vermögenswerten, die in ihrer Gesamtheit die Frauenzeitschriften "FÜR SIE", "Petra", "Vital", "Feelgood", "Iss dich GESUND" und "Dr. Wimmer" ausmachen, durch die Medienholding Klambt GmbH & Co. KG, Speyer, Deutschland.
J - VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.10.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.10.2018 weggefallen.