Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

CL AUSTRIA RE S.À R.L.; BBBSB Immobilienbesitz GmbH - BWB/Z-4116 | Bundeswettbewerbsbehörde

CL AUSTRIA RE S.À R.L.; BBBSB Immobilienbesitz GmbH

BWB/Z-4116

25.09.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.09.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

CL AUSTRIA RE S.À R.L. (Luxemburg) beabsichtigt, 50,01% der Anteile an der BBBSB Immobilienbesitz GmbH (Wien) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftssektor Immobilien.

Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.10.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.10.2018 weggefallen.

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