Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Trafigura Ventures V B.V.; ENOI S.p.A.; Alpherg S.p.A. - BWB/Z-4115 | Bundeswettbewerbsbehörde

Trafigura Ventures V B.V.; ENOI S.p.A.; Alpherg S.p.A.

BWB/Z-4115

24.09.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.09.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb einer Beteiligung von 33% durch Trafigura Ventures V B.V. (Niederlande) und ENOI S.p.A. (Italien) an Alpherg S.p.A. (Italien). ENOI S.p.A. ist ein Tochterunternehmen von Alrescha Investimenti S.r.l. mit Sitz in Italien. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftssektor Energie.

Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.10.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.10.2018 weggefallen.

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