Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
MAHLE GmbH; Behr Hella Service GmbH
BWB/Z-4112
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.09.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
MAHLE GmbH (Deutschland) beabsichtigt, durch die von ihr kontrollierte Tochtergesellschaft MAHLE Behr GmbH & Co KG die restlichen 50% der Anteile an Behr Hella Service GmbH (Deutschland) zu erwerben. Bislang ist das Zielunternehmen ein Gemeinschaftsunternehmen mit der HELLA GmbH & Co KGaA (Deutschland). Das Zusamnmenschlussvorhaben betrifft die Kfz-Zulieferindustrie.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.10.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.10.2018 weggefallen.