Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

STRABAG Real Estate GmbH; GBI Projektentwicklung Ges.m.b.H. - BWB/Z-4111 | Bundeswettbewerbsbehörde

STRABAG Real Estate GmbH; GBI Projektentwicklung Ges.m.b.H.

BWB/Z-4111

21.09.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.09.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

STRABAG Real Estate GmbH beabsichtigt, 49% der Geschäftsanteile an der Leopold Ungar Platz 3 GmbH und 49% der Kommanditanteile an der SQUARE Two GmbH & Co KG an die GBI Projektentwicklung Ges.m.b.H. zu verkaufen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Immobilien.

Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.10.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.10.2018 weggefallen.

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