Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Sony Corporation of America; EMI Music Publishing
BWB/Z-4110
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.09.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Indirekter Erwerb von cа. 60% der Anteile an und die alleinige Kontrolle über EMI Music Publishing durch Sony Corporation of America, New York, United States of America, von Nile Acquisition Holding Company Limited, einer Holding-Gesellschaft, die letztlich von Mubadala Investment Company PJSC, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate, kontrolliert wird. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Musikverlagswesen.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.10.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.10.2018 weggefallen.