Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Arca Investments, a.s.; Wiener Privatbank SE - BWB/Z-4107 | Bundeswettbewerbsbehörde

Arca Investments, a.s.; Wiener Privatbank SE

BWB/Z-4107

18.09.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.09.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Arca Investments, a.s., Bratislava, Slowakei, beabsichtigt die Erlangung alleiniger Kontrolle an der Wiener Privatbank SE, Wien, Österreich, durch Erwerb einer Beteiligung in Höhe von knapp 61,37% (und bis zu 100%).

Betroffener Geschäftszweig: K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.10.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.10.2018 weggefallen.

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