Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Temasek Holdings Private Limited; Stamford Devices Ltd - BWB/Z-4105 | Bundeswettbewerbsbehörde

Temasek Holdings Private Limited; Stamford Devices Ltd

BWB/Z-4105

14.09.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.09.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Temasek Holdings Private Limited (Singapur) beabsichtigt, indirekt 30% der Anteile an und gemeinsame Kontrolle über Stamford Devices Ltd (Irland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft sonstige Medizinprodukte und Arzneimittelabgabe.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.10.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.10.2018 weggefallen.

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