Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
OM-Handels GmbH; Gesellschaften der POCO Gruppe
BWB/Z-4103
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.09.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die OM-Handels GmbH (Deutschland) beabsichtigt, zusätzliche Anteile an und damit alleinige Kontrolle über Gesellschaften der POCO Gruppe (Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Einzelhandel mit Möbeln und Einrichtungsgegenständen.
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.10.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.10.2018 weggefallen.