Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Kansas HoldCo 1, Inc.; Evonik Jayhawk Fine Chemicals Corporation - BWB/Z-4102 | Bundeswettbewerbsbehörde

Kansas HoldCo 1, Inc.; Evonik Jayhawk Fine Chemicals Corporation

BWB/Z-4102

12.09.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.09.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Kansas HoldCo 1, Inc. (USA), eine letztlich von Permira Holdings Limited (Channel Islands) kontrollierte Gesellschaft, beabsichtigt den Erwerb aller Anteile an und alleiniger Kontrolle über Evonik Jayhawk Fine Chemicals Corporation (USA). Die Transaktion betrifft den Bereich Chemikalien.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.10.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.10.2018 weggefallen.

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