Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Array Holdings, Corp.; Willson & Brown - SP. Z.0.0.; WB SP. Z.0.0. - BWB/Z-4099 | Bundeswettbewerbsbehörde

Array Holdings, Corp.; Willson & Brown - SP. Z.0.0.; WB SP. Z.0.0.

BWB/Z-4099

10.09.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.09.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Array Holdings, Corp. (Kanada), ein Portfoliounternehmen, das von Fonds kontrolliert wird, die Tochtergesellschaften von The Carlyle Group, L.P. (USA) verwalten, beabsichtigt (direkt und indirekt), sämtliche Anteile an und damit alleinige Kontrolle über Willson & Brown - SP. Z.0.0., WB SP. Z.0.0. sowie deren Tochtergesellschaften zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Verkaufsförderungslösungen für den Einzelhandel.

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.10.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.10.2018 weggefallen.

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