Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Thermo Fisher Scientific Inc.; "Advanced Bioprocessing" von Becton, Dickinson and Company
BWB/Z-4097
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.09.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Thermo Fisher Scientific Inc. (USA) beabsichtigt den Erwerb des Geschäftsbereichs "Advanced Bioprocessing" von Becton, Dickinson and Company (USA). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Zellkultur-Produkte.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.10.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.10.2018 weggefallen.