Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

PORR-Gruppe; CCG Immobilien AG; UBM Development AG - BWB/Z-4094 | Bundeswettbewerbsbehörde

PORR-Gruppe; CCG Immobilien AG; UBM Development AG

BWB/Z-4094

05.09.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.09.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 25,1% der Anteile der CCG Immobilien AG (Wien) durch die PORR-Gruppe (Wien) und Erwerb von 25% der Anteile von CCG Immobilien AG durch die UBM Development AG (Wien). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich Vermietung von Immobilien.

Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.10.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.10.2018 weggefallen.

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