Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Swietelsky Baugesellschaft m.b.H.; Swietelsky Tunnelbau GmbH; Ing. Baierl Gesellschaft m.b.H. - BWB/Z-4093 | Bundeswettbewerbsbehörde

Swietelsky Baugesellschaft m.b.H.; Swietelsky Tunnelbau GmbH; Ing. Baierl Gesellschaft m.b.H.

BWB/Z-4093

05.09.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.09.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die angemeldete Transaktion betrifft den Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an der Ing. Baierl Gesellschaft m.b.H. (Steinakirchen am Forst) durch Swietelsky Baugesellschaft m.b.H. (Linz) sowie Swietelsky Tunnelbau GmbH (Salzburg). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich HKLS (Heizungsbau, Kälte-, Klima-, Lüftungstechnik und Sanitäreinrichtung).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.10.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.10.2018 weggefallen.

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