Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

PremiQaMed Holding GmbH; Diakonissen & Wehrle Privatklinik GmbH - BWB/Z-4090 | Bundeswettbewerbsbehörde

PremiQaMed Holding GmbH; Diakonissen & Wehrle Privatklinik GmbH

BWB/Z-4090

03.09.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.09.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

(Mittelbarer) Erwerb eines 30%igen Geschäftsanteils an der Diakonissen & Wehrle Privatklinik GmbH, Martin-Boos-Straße 4, 4210 Gallneukirchen, durch die PremiQaMed Holding GmbH, Heiligenstädter Straße 46-48/10, 1190 Wien, womit die PremiQaMed Holding GmbH (mittelbar) einen Geschäftsanteil an der Diakonissen & Wehrle Privatklinik GmbH in Höhe von 90% hält. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Krankenhausdienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: Q - Gesundheits- und Sozialwesen S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.10.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.10.2018 weggefallen.

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