Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Thoma Bravo, LLC; Apttus Corporation - BWB/Z-4089 | Bundeswettbewerbsbehörde

Thoma Bravo, LLC; Apttus Corporation

BWB/Z-4089

31.08.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.08.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Thoma Bravo, LLC (Vereinigte Staaten) beabsichtigt, indirekt 100% der Anteile an Apttus Corporation (Vereinigte Staaten) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich Software für die Verwaltung von Kundenbeziehungen (Customer Relationship Management Software) und für Finanzverwaltungssysteme (Financial Management Systems).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.09.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.09.2018 weggefallen.

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