Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG; Speicherkraftwerk Kaunertal; RWE Power AG; Uniper Kraftwerke GmbH - BWB/Z-4088 | Bundeswettbewerbsbehörde

TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG; Speicherkraftwerk Kaunertal; RWE Power AG; Uniper Kraftwerke GmbH

BWB/Z-4088

31.08.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.08.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG mit Sitz in Innsbruck, Österreich, beabsichtigt die Sistierung ihres mit Ende 2019 auslaufenden, langfristigen Vertrages über die Nutzung des in ihrem Alleineigentum stehenden Kraftwerks Kaunertal mit RWE Power AG mit Sitz in Essen, Deutschland und Uniper Kraftwerke GmbH mit Sitz in Düsseldorf, Deutschland. Schon mit der Sistierung (und dann endgültig mit dem Auslaufen des Vertrages) erlangt TIWAG den vollständigen Zugriff auf insgesamt 100% der Kapazitäten des Kraftwerks Kaunertal.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Stromerzeugung und den Stromgroßhandel.

Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.09.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.09.2018 weggefallen.

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