Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

KKR & Co. Inc.; Gibson Brands, Inc. - BWB/Z-4087 | Bundeswettbewerbsbehörde

KKR & Co. Inc.; Gibson Brands, Inc.

BWB/Z-4087

30.08.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.08.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

KKR & Co. Inc. (USA) beabsichtigt, indirekt über ihre indirekte 100%ige Tochtergesellschaft KKR Credit Advisors (US) LLC (USA) rund 56,2% der Kapitalanteile an und somit alleinige Kontrolle über Gibson Brands, Inc. (USA) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Musikinstrumente und Audio-Equipment.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.09.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.09.2018 weggefallen.

zurück zur Übersicht