Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
FTI Touristik GmbH; FTI Ticketshop GmbH
BWB/Z-4085
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.08.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb der Anteile an der FTI Ticketshop GmbH durch FTI Touristik GmbH von der einen derzeitigen Gesellschafterin SOSTNT Luxembourg S.à.r.l (44,43 %) und in weiterer Folge beabsichtigter Erwerb der Anteile an der FTI Ticketshop GmbH durch FTI Touristik GmbH von der anderen derzeitigen Gesellschafterin RT/Raiffeisen Touristik Group GmbH (55,57 %). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft touristische Dienstleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.09.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.09.2018 weggefallen.