Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Baritonos Invest GmbH & Co KG; TONOS GmbH
BWB/Z-4084
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.08.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist der Erwerb einer Beteiligung der Baritonos Invest GmbH & Co KG (1010 Wien) an der TONOS GmbH (1010 Wien) im Ausmaß von (weiteren) 10%, wodurch die Beteiligung der Baritonos Invest GmbH & Co KG an der TONOS GmbH von 16,67% auf 26,67% erhöht wird. Die Transaktion betrifft die Herstellung von Abgasanlagen für Kraftfahrzeuge (PKW und Motorräder).
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.09.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.09.2018 weggefallen.