Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
TONOS GmbH; ERNE GROUP GmbH
BWB/Z-4081
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.08.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist die Herbeiführung der Personengleichheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder der zur Vertretung berufenen Organe der TONOS GmbH (1010 Wien) und der ERNE GROUP GmbH (1010 Wien). Betroffene Geschäftszweige sind: (i) die Herstellung von Fittings aus Edelstahl, (ii) die Herstellung von Komponenten für Abgasanlagen zur Erstausrüstung von Kraftfahrzeugen sowie (iii) die Herstellung von Komponenten des Kühlsystems zur Erstausrüstung von Kraftfahrzeugen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.09.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.09.2018 weggefallen.