Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

L'Oreal Deutschland GmbH; LOGOCOS Naturkosmetik AG; Logo-Bau GmbH & Co. - BWB/Z-4075 | Bundeswettbewerbsbehörde

L'Oreal Deutschland GmbH; LOGOCOS Naturkosmetik AG; Logo-Bau GmbH & Co.

BWB/Z-4075

22.08.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.08.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb aller Anteile an und damit die alleinige Kontrolle über Logocos Naturkosmetik AG, sowie aller Anteile an und damit die alleinige Kontrolle über Logo-Bau GmbH & Co., beide Sаlzhemmеndorf, Deutschland, durch L'Oreal Deutschland GmbH, Deutschland. Betroffener Geschäftszweig: Kosmetik- und Beautyprodukte.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.09.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

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