Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Mubea International GmbH; FLAMM GmbH - BWB/Z-4073 | Bundeswettbewerbsbehörde

Mubea International GmbH; FLAMM GmbH

BWB/Z-4073

20.08.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.08.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Mubea International GmbH, Deutschland, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Holdinggesellschaft Muhr und Bender KG, Deutschland, beabsichtigt, die alleinige Kontrolle über FLAMM GmbH, Deutschland, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Automobil- , Haushaltsgeräte- und Luftfahrtkomponentenzulieferer.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.09.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

zurück zur Übersicht