Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

dnata; TROPO GmbH - BWB/Z-4072 | Bundeswettbewerbsbehörde

dnata; TROPO GmbH

BWB/Z-4072

17.08.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.08.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

dnata (Vereinigte Arabische Emirate) beabsichtigt, alle Anteile an und somit alleinige Kontrolle über TROPO GmbH (Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Reisedienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.09.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.09.2018 weggefallen.

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