Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Linmag GmbH; Rhomberg Sersa Rail Holding GmbH - BWB/Z-4070 | Bundeswettbewerbsbehörde

Linmag GmbH; Rhomberg Sersa Rail Holding GmbH

BWB/Z-4070

16.08.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.08.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die avisierte Transaktion betrifft die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zwischen Linmag GmbH (Steyrermühl), eine Tochter der AFW Holding GmbH (Kirchham bei Vorchdorf), und Rhomberg Sersa Rail Holding GmbH (Bregenz), wobei die beiden Unternehmen jeweils 50% halten sollen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Schienenbearbeitung.

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.09.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.09.2018 weggefallen.

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