Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Lidl Österreich GmbH; NKV Wohnbau GmbH & Co. KG - BWB/Z-4063 | Bundeswettbewerbsbehörde

Lidl Österreich GmbH; NKV Wohnbau GmbH & Co. KG

BWB/Z-4063

14.08.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.08.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Langfristige Anmietung einer LEH-Geschäftsfläche von der NKV Wohnbau GmbH & Co. KG durch die Lidl Österreich GmbH.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.09.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.09.2018 weggefallen.

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