Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Siemens Aktiengesellschaft; Siemens International Holding B.V.; Mendix Holding В.V. - BWB/Z-4062 | Bundeswettbewerbsbehörde

Siemens Aktiengesellschaft; Siemens International Holding B.V.; Mendix Holding В.V.

BWB/Z-4062

14.08.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.08.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Unmittelbarer Anteilserwerb von 100% der Anteile an der Mendix Holding В.V., Wilhelminakade 197, 3072 AP Rotterdam, Niederlande durch Siemens Aktiengesellschaft, Wittelsbacherplatz 2, 80333 München, Deutschland über ihre 100%ige Konzerntochter Siemens International Holding B.V., Den Haag, Niederlande. Betroffene Geschäftszweige: „Rapid-Application-Development-Software und -Lösungen und loT-Plattformen"

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.09.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.09.2018 weggefallen.

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