Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

NPM Capital N.V.; Ploeger Oxbo Group B.V. - BWB/Z-4057 | Bundeswettbewerbsbehörde

NPM Capital N.V.; Ploeger Oxbo Group B.V.

BWB/Z-4057

08.08.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.08.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das angemeldete Zusammenschlussvorhaben betrifft den Erwerb von 40% der Anteile und von beherrschendem Einfluss an Ploeger Oxbo Group B.V. (Niederlande) durch NPM Capital N.V. (Niederlande). Die beabsichtigte Transaktion betrifft die Herstellung von Landmaschinen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.09.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.09.2018 weggefallen.

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