Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
KKR & Co. Inc.; The Collected Group, LLC
BWB/Z-4056
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.08.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
KKR & Co. Inc. (Vereinigte Staaten) beabsichtigt, über ihre indirekte 100%ige Tochtergesellschaft KKR Credit Advisors (US) LLC, mittelbar rund 85% der Vorzugsanteile und alleinige Kontrolle an The Collected Group, LLC (Vereinigte Staaten) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftsbereich Damenbekleidung und Damenschuhe.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.08.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.08.2018 weggefallen.