Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
WestRock Company; Schlüter Print Pharma Packaging GmbH; Schlüter Pharma Logistics GmbH & Co. KG
BWB/Z-4055
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.08.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die WestRock Company (USA) beabsichtigt, über direkte bzw. mittelbare 100%ige Konzerngesellschaften alle Anteile der Schlüter Print Pharma Packaging GmbH (Deutschland) und der Schlüter Pharma Logistics GmbH & Co. KG (Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Papier- und Verpackungsindustrie.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.08.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.09.2018 weggefallen.