Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

oel-direct.de GmbH; Kreuzmayr Bayern GmbH - BWB/Z-4052 | Bundeswettbewerbsbehörde

oel-direct.de GmbH; Kreuzmayr Bayern GmbH

BWB/Z-4052

03.08.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.08.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 70% der Kreuzmayr Bayern GmbH (Garching bei München, Deutschland) durch die oel-direct.de GmbH (Bremen, Deutschland). 30% der Anteile verbleiben bei der Verkäuferin Kreuzmayr Beteiligungen GmbH (Eferding, Österreich).

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Mineralölhandel sowie Handel mit Treibstoffen und Heizöl.

Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.08.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.09.2018 weggefallen.

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