Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Canada Pension Plan Investment Board; Carsten Koerl; Sportradar AG - BWB/Z-4050 | Bundeswettbewerbsbehörde

Canada Pension Plan Investment Board; Carsten Koerl; Sportradar AG

BWB/Z-4050

02.08.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.08.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Canada Pension Plan Investment Board (Toronto, Kanada) und Carsten Koerl (Niederteufen, Schweiz) beabsichtigen, (indirekt) die gemeinsame Kontrolle über die Sportradar AG (St. Gallen, Schweiz) zu erwerben. Das geplante Zusammenschlussvorhaben betrifft die Bereitstellung von Sportdaten und verwandten Produkten sowie Dienstleistungen zur Verhinderung und Beeinträchtigung von Spielmanipulationen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.08.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.08.2018 weggefallen.

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