Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Quadriga Capital Private Equity Fund IV L.P.; LR Global Holding GmbH - BWB/Z-4048 | Bundeswettbewerbsbehörde

Quadriga Capital Private Equity Fund IV L.P.; LR Global Holding GmbH

BWB/Z-4048

01.08.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.08.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Quadriga Capital Private Equity Fund IV L.P. (Jersey) beabsichtigt den Erwerb von Anteilen an LR Global Holding GmbH (Deutschland) und wird in Folge der Transaktion alleiniger und allein kontrollierender (indirekter) Gesellschafter von LR Global Holding GmbH sein. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Gesundheit und Kosmetik.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.08.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.08.2018 weggefallen.

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