Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

The Timken Company; Rollon S.p.A. - BWB/Z-4047 | Bundeswettbewerbsbehörde

The Timken Company; Rollon S.p.A.

BWB/Z-4047

01.08.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.07.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

The Timken Company (Ohio, USA) beabsichtigt, sämtliche Geschäftsanteile und damit alleinige Kontrolle über Rollon S.p.A. (Vimercate, Italien) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Linearsystemen (LMS) sowie Wälzlager für die Industrie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.08.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.08.2018 weggefallen.

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