Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EQT Fund Management S.à.r.l.; SUSE Linux GmbH; mertus 435. GmbH; SUSE LLC - BWB/Z-4042 | Bundeswettbewerbsbehörde

EQT Fund Management S.à.r.l.; SUSE Linux GmbH; mertus 435. GmbH; SUSE LLC

BWB/Z-4042

31.07.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.07.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

EQT VIII, ein EQT Investmentfonds, der von EQT Fund Management S.à.r.l. (Luxemburg, Luxemburg) gemanagt wird, beabsichtigt, mittelbar 100% der Anteile an und alleinige Kontrolle über SUSE Linux GmbH (Nürnberg, Deutschland), mertus 435. GmbH (Frankfurt am Main, Deutschland), welche in SUSE International Holdings GmbH umbenannt werden wird, und SUSE LLC (Boston, USA) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Betriebssysteme für Server und andere Infrastruktursoftware (Informationstechnologie).

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.08.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.08.2018 weggefallen.

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