Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Andritz AG; Xerium Technologies, Inc. - BWB/Z-4041 | Bundeswettbewerbsbehörde

Andritz AG; Xerium Technologies, Inc.

BWB/Z-4041

31.07.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.07.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Andritz AG (Graz, Österreich) beabsichtigt, 100% der Anteile und damit die alleinige Kontrolle an Xerium Technologies, Inc. (North Carolina, USA) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft überwiegend Verschleißgüter für Industrieanlagen, insbesondere für die Herstellung von Faserstoffen (Zellstoff und Papier).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.08.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.08.2018 weggefallen.

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