Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ADCURAM O-N-K VI Holding GmbH; MEA AG - BWB/Z-4036 | Bundeswettbewerbsbehörde

ADCURAM O-N-K VI Holding GmbH; MEA AG

BWB/Z-4036

27.07.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.07.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 100% der Anteile sowie der Kontrolle an MEA AG (Aichach, Deutschland) durch ADCURAM O-N-K VI Holding GmbH (München, Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von (i) Kellerfenstern und Lichtschächten, (ii) Entwässerungslösungen sowie (iii) Stahlgitterrosten für die Bauwirtschaft.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.08.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.08.2018 weggefallen.

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