Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Mataar Holdings 2 BV; Corporación América Airports S.A. - BWB/Z-4034 | Bundeswettbewerbsbehörde

Mataar Holdings 2 BV; Corporación América Airports S.A.

BWB/Z-4034

26.07.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.07.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Mataar Holdings 2 BV, die indirekt im Eigentum der Investment Corporation of Dubai steht, beabsichtigt eine nichtkontrollierende 25% Beteiligung an der Corporación América Airports S.A. von Dicasa Spain, S.A.U., die indirekt im Eigentum der Corporación América Airports S.A. steht, zu erwerben. Die beabsichtigte Transaktion betrifft den Bereich Flughafeninfrastruktur.

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.08.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.08.2018 weggefallen.

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