Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Borealis AG; Ecoplast Kunststoffrecycling GmbH - BWB/Z-4029 | Bundeswettbewerbsbehörde

Borealis AG; Ecoplast Kunststoffrecycling GmbH

BWB/Z-4029

24.07.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.07.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Borealis AG (Wien) beabsichtigt, sämtliche Anteile an und damit alleinige Kontrolle über die Ecoplast Kunststoffrecycling GmbH (Wildon, Österreich) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Recycling von Kunststoffabfällen und die Herstellung und den Verkauf von recyceltem LDPE und recyceltem HDPE.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.08.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.08.2018 weggefallen.

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