Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Borealis AG; Ecoplast Kunststoffrecycling GmbH
BWB/Z-4029
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.07.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Borealis AG (Wien) beabsichtigt, sämtliche Anteile an und damit alleinige Kontrolle über die Ecoplast Kunststoffrecycling GmbH (Wildon, Österreich) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Recycling von Kunststoffabfällen und die Herstellung und den Verkauf von recyceltem LDPE und recyceltem HDPE.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.08.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.08.2018 weggefallen.