Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Indorama Ventures PCL; Kordárna Plus, a.s.
BWB/Z-4028
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.07.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Indorama Ventures PCL (Thailand) beabsichtigt, indirekt über eine von ihr kontrollierte Tochtergesellschaft, das gesamte Grundkapital und somit alleinige Kontrolle über Kordárna Plus, a.s. (Tschechische Republik) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Produktion und den Vertrieb von hochfesten Filamentgarnen und Geweben, die für Reifen und mechanisch gummiverstärkte Produkte verwendet werden.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.08.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.08.2018 weggefallen.