Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

CymbiQ Group AG; anovis it-services and trading gmbh; anovis CZ s.r.o. - BWB/Z-4026 | Bundeswettbewerbsbehörde

CymbiQ Group AG; anovis it-services and trading gmbh; anovis CZ s.r.o.

BWB/Z-4026

23.07.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.07.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

CymbiQ Group AG (Schweiz) beabsichtigt den Erwerb sämtlicher Anteile an anovis it-services and trading gmbh (Österreich) und (indirekt) an anovis CZ s.r.o. (Tschechische Republik).

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.08.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.08.2018 weggefallen.

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