Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Walstead Group Limited; LSC Communications Europe Sp. z.o.o.; LSC Communications Deutschland GmbH; LSC Communications LLC - BWB/Z-4024 | Bundeswettbewerbsbehörde

Walstead Group Limited; LSC Communications Europe Sp. z.o.o.; LSC Communications Deutschland GmbH; LSC Communications LLC

BWB/Z-4024

23.07.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.07.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Mittelbarer Erwerb sämtlicher Anteile an LSC Communications Europe Sp. z.o.o. (Polen) und LSC Communications Deutschland GmbH (Deutschland) sowie LSC Communications LLC (Russland) durch Walstead Group Limited (Vereinigtes Königreich). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Illustrationsdruck (Kataloge, Magazine, Broschüren, Werbeflyer, Verzeichnisse etc.).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.08.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.08.2018 weggefallen.

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