Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Actief Holding N.V.; JOBMADE Personal Service GmbH
BWB/Z-4023
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.07.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Actief Holding N.V. (Lummen, Belgien) beabsichtigt den Erwerb alleiniger Kontrolle (indirekt) über die JOBMADE Personal Service GmbH (Linz, Österreich). Actief Holding N.V. wird dazu über eine 100%-ige Tochtergesellschaft, die Actief Austria Holding GmbH, eine Beteiligung von 80% am Stammkapital der JOBMADE Personal Service GmbH erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Personalbereitstellung.
S - KUNST, SPORT UND ERHOLUNG
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.08.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.08.2018 weggefallen.