Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Færch Plast Group A/S; 3PET Holding B.V. - BWB/Z-4021 | Bundeswettbewerbsbehörde

Færch Plast Group A/S; 3PET Holding B.V.

BWB/Z-4021

20.07.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.07.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Færch Plast Group A/S, Dänemark, beabsichtigt, über eine ihrer 100%igen Tochtergesellschaft eine Mehrheitsbeteiligung in Höhe von 50,00002% an 3PET Holding B.V. von (i) Cartouche Beheer B.V., Niederlande, (ii) Lou Pi Beheer B.V., Niederlande und (iii) VDW BVBA, Belgien zu erwerben. In weiterer Folge wird 3PET Holding B.V. von den Verkäufern und Faerch Plast Group A/S gemeinsam kontrolliert werden.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Kunststoffrecycling- und Kunststoffverpackungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.08.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.08.2018 weggefallen.

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