Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

TAL Betonchemie Handel GmbH; Rombold & Gfröhrer GmbH & Co. KG - BWB/Z-4020 | Bundeswettbewerbsbehörde

TAL Betonchemie Handel GmbH; Rombold & Gfröhrer GmbH & Co. KG

BWB/Z-4020

18.07.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.07.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

TAL Betonchemie Handel GmbH (Österreich) und Rombold & Gfröhrer GmbH & Co. KG (Deutschland) beabsichtigen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens Rombold & Partner GmbH (Österreich), an dem TAL Betonchemie Handel GmbH zu 60% und Rombold & Gfröhrer GmbH & Co. KG zu 30% beteiligt sein werden. Der restliche Anteil in Höhe von 10% soll von einer Einzelperson, Ing. J. Kremsz, gehalten werden.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Trockenspritzbeton.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren F - Baugewerbe/Bau

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.08.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.08.2018 weggefallen.

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