Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

S.D.L. Süddeutsche Beteiligungs GmbH; NEUE HALBERG-GUSS GmbH - BWB/Z-4019 | Bundeswettbewerbsbehörde

S.D.L. Süddeutsche Beteiligungs GmbH; NEUE HALBERG-GUSS GmbH

BWB/Z-4019

17.07.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.07.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 94% der Geschäftsanteile an der NEUE HALBERG-GUSS GmbH (Saarbrücken, Deutschland) von der S.D.L. Süddeutsche Beteiligungs GmbH (Elchingen, Deutschland). Die NEUE HALBERG-GUSS GmbH stellt Gussteile für die Automobilindustrie her.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.08.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.08.2018 weggefallen.

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