Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Voith GmbH & Co. KGaA; CRRC Group Corporation - BWB/Z-4018 | Bundeswettbewerbsbehörde

Voith GmbH & Co. KGaA; CRRC Group Corporation

BWB/Z-4018

17.07.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.07.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gründung von zwei parallelen und miteinander verbundenen Gesellschaften, Shanghai CRRC Voith Transmission Technology Co., Ltd. und CRRC Voith Transmission Technology (Beijing) Co., Ltd, beide China, durch Voith GmbH & Co. KGaA, Deutschland, und CRRC Group Corporation, China.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Getriebe für Schienenfahrzeuge und Windturbinen sowie Schrauben- Luft-Kompressoren.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.08.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.08.2018 weggefallen.

zurück zur Übersicht